Bedenke Sie bei Ihrer Budgetplanung, dass…

… laut Einkommenssteuergesetz, § 3, Nr. 34 jedes Unternehmen 500,- Euro pro Kalenderjahr und MitarbeiterIn für zertifizierte, gesundheitsfördernde Maßnahmen steuerlich absetzen kann (nach § 20 SGBj V). Diese Möglichkeit solten Sie nicht ungenutzt lassen, besonders da steuerfreie Sonderleistungen zur Gesundheitsförderung nicht mehr kompliziert nachgewiesen werden müssen. Unter die Steuerbefreiung fallen auch Barleistungen/Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für externe Maßnahmen aufwenden. Für den Arbeitnehmer handelt es sich ebenfalls um steuerfreie Leistungen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen.

… die von mir angebotenen Stressmanagement und Entspannungskurse den hohen Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen und daher nach § 20 Sozialgesetzbuch V jährlich mit 70-90€ pro TeilnehmerIN bezuschusst werden.

Krankenkassen bezuschussen Maßnahmen aus folgenden Bereichen

Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
nach § 20a SGB V
Maßnahmen aus dem Handlungsfeld
Psychosoziale Belastung (Stress)
 Maßnahmen zur Primärprävention
nach § 20 Abs. 1 SGB V
Maßnahmen aus dem Handlungsfeld
Stressmanagement

Sprechen Sie mich an, gerne bespreche ich mit Ihnen, wie Sie betriebliche Gesundheitsförderung kostengünstig und unkompliziert in Ihrem Unternehmen umsetzen.