… laut Einkommenssteuergesetz, § 3, Nr. 34 jedes Unternehmen 500,- Euro pro Kalenderjahr und MitarbeiterIn für zertifizierte, gesundheitsfördernde Maßnahmen steuerlich absetzen kann (nach § 20 SGBj V). Diese Möglichkeit solten Sie nicht ungenutzt lassen, besonders da steuerfreie Sonderleistungen zur Gesundheitsförderung nicht mehr kompliziert nachgewiesen werden müssen. Unter die Steuerbefreiung fallen auch Barleistungen/Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für externe Maßnahmen aufwenden. Für den Arbeitnehmer handelt es sich ebenfalls um steuerfreie Leistungen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen.
… die von mir angebotenen Stressmanagement und Entspannungskurse den hohen Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen und daher nach § 20 Sozialgesetzbuch V jährlich mit 70-90€ pro TeilnehmerIN bezuschusst werden.
© 2015 Relax & Reload | Katharina Hartmann | Dipl.-Psychologin