Beurteilungen psychischer Gefährdungen sind seit 2013 für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und damit eine deutsche Arbeitsschutzstrategie. Psychische Fehlbelastungen in Betrieben ernst zu nehmen und zu beseitigen, wird in den nächsten Jahren Schwerpunkt des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden müssen. Kommen Sie Ihrer gesetzlich festgelegten Pflicht einer Gefährdungsberuteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach und verwandeln Sie gleichzeitig schlummernde Risiken in Chancen!
Erfahrungen der real-, SB-Warenhaus GmbH
„Wir blicken auf die Arbeitsplätze und hoffen, Abläufe und Prozesse so umzugestalten, dass Belastungen reduziert werden. Ich halte es schon jetzt für den größten Erfolg, dass sich real,- als Unternehmen traut, das Thema psychische Belastungen überhaupt anzusprechen und auf die Agenda zu setzen. Man bringt den Beschäftigten ein großes Stück Wertschätzung entgegen, wenn man zugibt, dass psychische Gefährdungen in der Arbeitswelt existieren und dass es dem Unternehmen wichtig ist, diese aufzudecken.“
– Rüdiger Holtz –
Leitender Betriebsarzt und Geschäftsführer der Gesellschaft für Arbeitsmedizin
Psychische Belastungen können vielfältig sein und umfassen alle Einflüsse, die auf unsere Psyche sowie unser Denken und Fühlen belastend einwirken. Kennen Sie beispielsweise die Einflüsse von dauerhaftem Zeitdruck oder permanenten Unterbrechungen bei der Arbeit? ...mehr lesen
…So etwas kann sich durchaus negativ auf unsere Leistungsfähigkeit, unser Wohlbefinden und langfristig auch auf unsere Gesundheit auswirken. Gefährdungsbeurteilungen beschränken sich nicht mehr auf Gefährdungen wie z.B. ‘elektrische’ oder ‘mechanische’, sondern beziehen sich auch auf solche psychischen Gefährdungen. In großen genauso wie auch in kleinen und mittelständischen Betrieben existieren sehr oft erhebliche psychische Belastungen.
a) In den physikalischen Arbeitsbedingungen, wie Lärm im Büro oder schlechte Beleuchtung.
b) In sozialen Beziehungen und dem sozialen Kontext, wie dem Verhalten von Führungskäften, dem Betriebsklima und Konflikten im Team....mehr lesen
c) In der Arbeitsorganisation, wie Schichtarbeit oder Arbeit unter Zeitdruck.
d) In der Arbeitsaufgabe, ob diese z.B. gepägt ist durch Monotonie, hohe Verantwortung oder hohe geforderte Flexibilität.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und Ergreifung von Maßnahmen bei Gefährdungen sind wichtige Aufgaben der Unternehmensleitung. Bei der Durchführung empfiehlt es sich einen Experten einzubeziehen,...mehr lesen
…wenn das notwendige Fachwissen für eine Gefährdungsbeurteilung fehlt. Gerne unterstütze ich Sie Gefährdungspotentiale zu erkennen und gemeinsam abzubauen sowie eingetretene Folgen psychischer Belastungen zu reduzieren. Je nach Größe des Unternehmens mache ich die Umsetzung alleine oder komme mit einem Team. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, dass ich die Projektleitung in einem ausgewählten Kreis Ihrer Mitarbeiter übernehme. So können vorhandene Kompetenzen eingebunden und Kosten gespart werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen umfasst folgende sechs Stufen:
1. Planung und Vorbereitung
2. Erfassung der psychischen Belastungen
3. Auswertung und Rückmeldung...mehr lesen
4. Maßnahmenableitung
5. Maßnahmenumsetzung
6. Wirkungskontrolle
Bei Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern nutze ich diskussionsbasierte Verfahren. In gemeinsamen Workshops werden Belastungen erfasst und anschließend besprochen, wobei gleichzeitig Maßnahmen abgeleitet werden....mehr lesen
…In größeren Unternehmen sind Fragebögen und Beobachtungsinterviews normalerweise die Mittel der Wahl. Ob in Ihrem Unternehmen ein diskussionsbasiertes Verfahren oder Fragebögen und Beobachtungsinterviews geeigneter sind, hängt auch von den genauen Bedingungen in Ihrem Unternehmen ab. Ausschlaggebend können unterschiedliche Faktoren sein, wie beispielsweise ob alle Beschäftigten ähnlichen Tätigkeiten nachgehen oder ob es vielleicht schon regelmäßig Meetings gibt, die wir nutzen können.
© 2015 Relax & Reload | Katharina Hartmann | Dipl.-Psychologin